Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Manuel Loitzl, Fürstenweg 69/1, 6020 Innsbruck (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen in der operativen Förderabwicklung, automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, und damit verbundenen administrativen und projektbegleitenden Dienstleistungen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 1 UGB ist, gelten ausschließlich diese AGB.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4. Gegenüber Verbrauchern im Sinn des KSchG gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen nicht widersprechen. Im Zweifel gehen zwingende gesetzliche Verbraucherrechte diesen AGB vor.

1.5. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Leistungsgegenstand und -umfang

2.1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Operative Förderabwicklung, insbesondere die Aufbereitung von Unterlagen, Unterstützung bei der Antragstellung, Berichterstattung und Abrechnung sowie Kommunikation mit Förderstellen und sonstigen Parteien
  • Dienstleistungen im Bereich der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung von Unternehmen
  • Sonstige administrative Dienstleistungen
  • Projektbegleitende Tätigkeiten im Rahmen der angeführten Leistungen (insbesondere für Förder‑ und Digitalisierungsprojekte)

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung bzw. dem bestätigten Auftrag. Änderungs‑ oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und können zu Anpassungen von Terminen und Vergütung führen.

2.3. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen; ein konkreter Erfolg (z. B. Förderbewilligung, Projektabschluss zu exaktem Termin) wird nicht geschuldet.

2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Bezahlung des Dritten durch den Auftragnehmer selbst und es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.5. Die Tätigkeit des Auftragnehmers ist operativ und administrativ ausgerichtet. Sie umfasst keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder sonstige reglementierte Beratungsleistungen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in inhaltlich richtiger Form zur Verfügung.

3.2. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen richtig, vollständig und aktuell sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese auf inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.

3.3. Der Auftraggeber trifft sämtliche unternehmerischen Entscheidungen – insbesondere die Auswahl der zu beantragenden Förderprogramme sowie die inhaltliche Ausgestaltung des Projektes – auf eigene Verantwortung.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung als Pauschalhonorar laut Angebot oder nach Zeitaufwand gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers. 

4.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern zumindest 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sowie eine pauschale Mahnspesenvergütung nach § 458 UGB.

4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen/Vorschüsse zu verlangen.

4.4. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

4.5. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den  Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

5. Förderungen

5.1. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Förder‑ oder Projekterfolg. Insbesondere wird keine Zusage oder Garantie für die Bewilligung von Förderungen, die Höhe von Förderbeträgen oder sonstige Entscheidungen von Behörden, Förderstellen oder Banken abgegeben.

5.2. Die Entscheidung über die Gewährung von Förderungen liegt ausschließlich bei den jeweils zuständigen Stellen. Der Auftragnehmer hat darauf keinen Einfluss.

5.3. Im Rahmen der operativen Förderabwicklung übernimmt der Auftragnehmer insbesondere:

  • Strukturierung der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen,
  • Ausarbeitung und Einreichung von Förderanträgen sowie Aufbereitung sonstiger relevanten Dokumenten, 
  • Fristenmanagement und Koordination mit Förderstellen und externen Partnern,
  • Berichterstattung, Dokumentation und Erstellung von Nachweis- und Abrechnungsunterlagen.

6. Haftung

6.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden), die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Der Auftragnehmer haftet für sonstige Schäden (inklusive Vermögensschäden) nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beauftragte Dritte zurückgehen.

6.2. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

6.3. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:

    • Entscheidungen von Förderstellen, Banken oder Behörden,
    • Änderungen von Richtlinien, Förderbedingungen, Programmen oder der Rechtslage,
    • Fehler, Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Informationen beruhen,
    • Fristversäumnisse aufgrund von nicht zeitgerecht bereitgestellten Informationen vom Auftraggeber,
    • Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

6.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesem Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

7. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Referenzen

7.1. Vom Auftragnehmer erstellte Templates, Musterdokumente und Arbeitsvorlagen (z. B. Antragsvorlagen, Checklisten, Excel-Tools) bleiben dessen geistiges Eigentum.

7.2. Der Auftraggeber erhält an den Templates und Arbeitsvorlagen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Die vollständigen Projektunterlagen (inkl. aufbereiteter Förderanträge) stehen dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung.

7.3. Der Auftragnehmer ist – vorbehaltlich ausdrücklichen Widerspruchs des Auftraggebers – berechtigt, den Auftraggeber mit Firmenname/Logo als Referenz zu nennen, ggf. inklusive Projektvolumen und Fördererfolg (auf Wunsch anonymisiert), ohne vertrauliche Inhalte offenzulegen.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

8.2. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber beigezogenen Dritten, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

8.3. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

8.4. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Zweckerfüllung dieses Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage. Der Auftragnehmer unterliegt der DSGVO und hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge als Projektverträge für die Dauer des jeweiligen Projekts geschlossen und enden mit vollständiger Leistungserbringung.

9.2. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. längerfristige laufende Betreuungen) kann der Vertrag von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

9.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN‑Kaufrechts.

10.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftlicher Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.